Ab 2026 sind Nachzahlungen möglich
Wenn Sie erwerbstätig sind, können Sie ab 1.1.2026 die verpassten Säule-3a-Einzahlungen innerhalb von zehn Jahren nachholen und die Lücken schliessen.
- Eine Nachzahlung ist nur möglich, wenn für das entsprechende Jahr die maximale Einzahlung nicht erfolgte aber die Berechtigung gegeben war.
- Die Einzahlung erfolgt zusätzlich zum vollständig einbezahlten Betrag des aktuellen Jahres.
- Die maximal mögliche Nachzahlung entspricht dem damaligen Höchstbetrag für Erwerbstätige.
- Lücken müssen innerhalb von zehn Jahren geschlossen und in einer einmaligen Einzahlung getätigt werden.
- Es dürfen mehrere Jahre zusammengefasst werden.
- Bestehen Lücken infolge Elternschaft, Aus-/Weiterbildungen, Auszeiten usw., dürfen diese nicht nachträglich einbezahlt werden.
- Nachzahlungen sind nur für die verpassten Jahre ab 2026 möglich.
- Nach erfolgten Bezügen von Altersleistungen sind Nachzahlungen nicht mehr erlaubt.
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