Aufklappen und informieren
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Bestimmungen und allfällige Links finden Sie unter den jeweiligen Titeln.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen als Basis für die Zusammenarbeit zwischen unserer Kundschaft und Ihrer ganz persönlichen Bank.
Datenschutzerklärung
Mit der Datenschutzerklärung informieren wir über Art, Umfang und Zweck der von der Bank erhobenen, genutzten sowie bearbeiteten Personendaten und über die Rechte der betroffenen Person.
Rechtlich relevante Hinweise für die Nutzung und den Datenschutz unserer Website, finden Sie auf einer separaten Seite.
Informationen zur Vermeidung nachrichtenloser Vermögenswerte
Helfen Sie mit, kontakt- und nachrichtenlose Vermögen zu vermeiden, damit Ihr Geld stets einen Zins abwirft und nie in Vergessenheit gerät.
Einlagensicherung der Schweizer Banken
Die Einlagensicherung schützt Guthaben auf Konten von Privat und Firmenkunden im Konkurs einer Bank oder eines Wertpapierhauses. Die Sicherung ist gesetzlich geregelt. Guthaben bei der Bank EEK sind durch die Einlagensicherung gesichert.
Die Sicherung ist auf höchstens CHF 100'000 pro Kunde und Institut beschränkt. Mehrere Konten werden zusammengezählt. esisuisse garantiert die Deckung der gesicherten Guthaben im Rahmen der Selbstregulierung der Schweizer Banken und Wertpapierhäuser. Detaillierte Informationen sind auf der Website von esisuisse zu finden.
Automatischer Informationsaustausch (AIA)
Beim AIA handelt es sich um einen von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) festgelegten Standard, wie die Steuerbehörden der teilnehmenden Länder untereinander Informationen zu den Bankkonten und Depots der ausländischen Steuerpflichtigen austauschen.
Bisher haben viele Länder, darunter auch die Schweiz, die Einführung des AIA beschlossen. Die Schweiz hat bereits mit verschiedenen AIA-Partnerstaaten eine Erklärung zur Einführung des AIA bzw. ein Abkommen zum AIA unterzeichnet.
Aktuelle Listen sind auf der Internetseite vom Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) veröffentlicht.
> AIA-Partnerstaaten der Schweiz
Weitere Informationen zum AIA
Bankenombudsman
Der Schweizerische Bankenombudsman ist eine neutrale und kostenlose Informations- und Vermittlungsstelle. Er befasst sich mit konkreten Beschwerden von Kunden gegen eine Bank mit Sitz in der Schweiz.
Alle Informationen zur Ombudsstelle finden Sie auf der Website des Bankenombudsmans.
Aufsichtsrechtliche Informationen
Revision des Geldwäschereigesetzes: In Kraft seit 1. Januar 2023
Das Parlament hat im März 2021 eine umfassende Überarbeitung des Geldwäschereigesetzes (GwG) verabschiedet, um die internationalen Standards zu erfüllen und die Vorgaben der Financial Action Task Force (FATF) umzusetzen. Im Folgenden erfahren Sie, welche Auswirkungen diese Änderungen sowohl für unsere Kundschaft als auch für die Bank EEK als Schweizer Finanzinstitut haben.
Welche wichtigen Punkte umfasst die GwG-Revision?
Die Revision des Geldwäschereigesetzes (GwG) schreibt für Finanzintermediäre in der Schweiz verstärkte Sorgfaltspflichten vor. Dazu gehört die Verifizierung der wirtschaftlich Berechtigten sowie die regelmässige Aktualisierung von Kundendaten.
Welche Änderungen ergeben sich durch das neue GwG?
Die Bank EEK ist gesetzlich dazu angehalten, die persönlichen und finanziellen Verhältnisse ihrer Kundschaft zu erfassen und aktuell zu halten. Das heisst, dass wir bei Bedarf die Identifikationsunterlagen und die Verträge von den Kundinnen und Kunden erneuern sowie die Angaben zum Kundenbild aktualisieren/erweitern müssen. Dazu benötigen wir gegebenenfalls weitere Angaben zu Einkommen, Arbeitgeber, Vermögen, Wohnsituation, familiäre Verhältnisse, Umsatz, Bilanzsumme, Jahresabschluss etc.
Abklärungen bei Ein- und Ausgängen von Zahlungen
Wir sind verpflichtet, bei gewissen Transaktionen die Hintergründe und den wirtschaftlichen Zweck, die Herkünfte und/oder den Verwendungszweck sowie die wirtschaftliche Berechtigung an den Vermögenswerten abzuklären. In einem solchen Fall kontaktieren wir gegebenenfalls unsere Kundinnen und Kunden, um die erforderlichen Abklärungen vorzunehmen und/oder Dokumente einzuverlangen.
In den Kundeninformationen zu erforderlichen Daten/Belegen bei Geschäftsbeziehungen und weitere Ausführungen finden Sie in den folgenden Dokumenten.
> Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen bei Aktiengesellschaften
Bedingungen zum Wertschriftendepot
Das Depotreglement enthält die Bestimmungen für die Aufbewahrung, Verbuchung sowie Verwaltung von Depotwerten.
Die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» unterstützt die Entscheidungsfindung für Investitionen in Finanzinstrumente.
> Broschüre der Schweiz. Bankiervereinigung
Um einen Überblick über die Finanzdienstleistungen in der Vermögensverwaltung zu erhalten, schauen Sie bitte in unsere Broschüre.
> Informationen über das Anlagegeschäft der Bank EEK AG
Auskunft über spezielle Gegebenheiten bei EU- oder US-Anlagen geben zwei weitere Factsheets.
> Erbschaftssteuerpflicht auf Direktanlagen in US-Vermögenswerte
> Aktionärsrechterichtlinie II der EU (SRDII)
Unsere Gebühren für Wertschriftentransaktionen sind in einem eigenen Factsheet zusammengestellt.
Unser Informationsblatt zeigt Ihnen auf, welche Vertriebsentschädigungen die Bank erhalten kann im Geschäft mit kollektiven Kapitalanlagen und strukturierten Produkten.
E-Banking
Um unser E-Banking und weitere digitale Dienstleistungen zu nutzen, müssen die entsprechenden Bestimmungen beachtet werden.
EEK TWINT
Das Kleingedruckte im Zusammenhang mit EEK TWINT.
> Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie für EEK TWINT
DirectBanking
Mit dieser Dienstleistung können Firmen ihre Finanzdaten mit einer geeigneten Finanzsoftware direkt mit der Bank austauschen.
EBICS - für Geschäftskunden
«Electronic Banking Internet Communication Standard» (EBICS) ist ein Kommunikationsstandard für die Übertragung von Finanzdaten. Damit wird die direkte und sichere elektronische Kommunikation zwischen ERP-Systemen des Kunden und Finanzapplikationen der Bank ermöglicht.
Um die EBICS-Schnittstelle mit der Bank EEK zu verwenden, müssen unsere Bestimmungen berücksichtigt werden.
Debit Mastercard
Dabei gilt es folgendes zu beachten.
Tresorfach
Folgende Bestimmungen gelten für unsere Tresorfächer.





























