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Änderung Einlagensicherung

Einlagensicherung

Schutz von Guthaben

Ab dem 1. Januar 2023 ändert sich der Schutz von Guthaben auf Konten bei Banken für bestimmte Kunden.

Was ist Einlagensicherung?

Guthaben bei der Bank EEK sind durch das System der Einlagensicherung gesichert.

 

Im Fall des Konkurses einer Bank schützt das System der Einlagensicherung Guthaben von Kundinnen und Kunden bis CHF 100'000 vor dem Verlust (gemäss Regelung im Gesetz).

 

Hat eine Kundin oder ein Kunde mehrere Konten bei derselben Bank, werden die Guthaben zusammengezählt und es sind insgesamt maximal CHF 100'000 gesichert.

Was ändert sich für gemeinsame Konten?

Wenn mehrere Personen gemeinsam Inhaber eines Kontos sind, wird diese Gemeinschaft bezüglich der Sicherung, wie ein eigener, separater Kunde behandelt.

 

Hält diese Gemeinschaft mehrere Konten, werden diese zusammengezählt.

 

Die Guthaben, die auf eine solche Gemeinschaft lauten, sind bis insgesamt CHF 100'000 gesichert. Solche Gemeinschaften sind z.B. Ehegatten, Einfache Gesellschaften, Erbengemeinschaften oder Stockwerkeigentümergemeinschaften.

 

Wenn einzelne Personen einer solchen Gemeinschaft eine eigene, separate Kundenbeziehung mit der Bank haben, so sind für diese separate Kundenbeziehung ebenfalls Guthaben bis CHF 100'000 gesichert.

 

Bei der Bank EEK haben wir aber schon heute die ab Anfang 2023 geltenden Bestimmungen freiwillig umgesetzt. Somit ändert sich für unsere Kundinnen und Kunden im Grundsatz nichts.

Wo ist der Schutz von Bankguthaben gesetzlich geregelt?

Die gesetzliche Regelung des Schutzes von Guthaben findet sich insbesondere in den Artikeln 36a bis Art. 37jbis des geänderten Bankgengesetzes und in den Artikeln 42a bis Art. 44a der geänderten Bankenverordnung.