Auf Basis der Vorgaben von Bundesrat, BAG und Kanton Bern ergreift die Bank EEK alle notwendigen Massnahmen, um Personen und Werte zu schützen. Als Grundlage dient uns dabei das Standardschutzkonzept für Banken.
Die neusten kantonalen Vorgaben sind ab dem 12.10.2020 in Kraft, unter anderem die Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Ausdrücklich davon ausgenommen sind die Schalterhallen und Selbstbedienungszonen der Banken. Die Massnahmen zur Umsetzung unseres Schutzkonzepts (kontaktlose Händedesinfektion, Abstandsmarkierungen, Plexiglas, Einwegregime) garantieren die Einhaltung aller Bestimmungen. Eine Gesichtsmaske in der Schalterhalle zu tragen, ist deshalb nicht notwendig. Falls Sie trotzdem eine Maske tragen möchten, bitten wir Sie, zwecks einwandfreier Identifikation die Maske gegenüber unseren Schaltermitarbeitenden kurz vom Gesicht zu ziehen.
Bei veränderter Lage werden wir hier auf unserer Website weiter informieren.