Am 30. September 2022 werden die roten (ES) und orangen (ESR) Einzahlungsscheine durch die QR-Rechnung ersetzt.
Die wichtigsten Informationen
Für Rechnungsempfänger
- Ab dem 30. September 2022 können keine Rechnungen mehr über rote und orange Einzahlungsscheine bezahlt werden. Es werden nur noch QR-Rechnungen akzeptiert.
- Daueraufträge sind von dieser Änderung ebenfalls betroffen. Prüfen Sie bitte rechtzeitig, ob Sie noch Daueraufträge auf der Basis von roten oder orangen Einzahlungsscheinen im Einsatz haben. Ist dies der Fall? Löschen Sie die entsprechenden Daueraufträge und richten Sie diese mit einer QR-Rechnung neu ein. Verlangen Sie bei Bedarf beim Rechnungssteller eine neue QR-Rechnung ein.
- Überprüfen und aktualisieren Sie in diesem Zusammenhang auch allfällige Zahlungslisten.
- Weiterführende Informationen zur QR-Rechnung finden Sie hier.
Für Rechnungssteller
- Die Rechnungsstellung über rote und orange Einzahlungsscheine muss auf die QR-Rechnung oder eBill umgestellt werden. Ab dem 30. September 2022 ist die Zahlungsabwicklung für ES/ESR nicht mehr möglich.
- Stellen Sie Ihren Rechnungsstellungsprozess frühzeitig auf QR-Rechnung oder eBill um.
- QR-Rechnungen (ohne QR-IBAN) können Sie ganz einfach im E-Banking selbst erstellen. Falls Sie eine Buchhaltungssoftware verwenden, informieren Sie sich bei Ihrem Softwarelieferanten. Mehr Informationen über die QR-Rechnung finden Sie hier.
- Damit Sie über eBill Rechnungen versenden können, benötigen Sie die Dienstleistung eines eBill-Netzwerkpartners. Weitere Informationen finden sie hier.