Kundeninformation vom 30.10.2009
Kundeninformation über die Bekanntgabe von Kundendaten bei bestimmten Bankdienstleistungen:
Bekanntgabe von Kundendaten im Zahlungsverkehr
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung verlangen, dass bei Zahlungsaufträgen der Name, die Adresse und die Konto- oder IBAN-Nummer des Auftraggebers (Kontoinhaber) angegeben beziehungsweise an die an der Transaktion beteiligten Institute weiter geleitet werden muss. Diese Pflicht gilt bei Inland- und Auslandzahlungen und sowohl bei Zahlungen in Schweizer Franken als auch in Fremdwährungen.
Für die Abwicklung ihrer grenzüberschreitenden Zahlungen sowie bei Zahlungsaufträgen in fremden Währungen werden die oben erwähnten Informationen den beteiligten Banken und Systembetreibern bekannt gegeben. Bei diesen Instituten handelt es sich vor allem um Korrespondenzbanken der Bank EEK sowie um Betreiber von Zahlungsverkehrssystemen (z. B. SIC) oder um SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication). In der Regel erhält auch der Begünstigte die Angaben über den Auftraggeber. Ferner ist es möglich, dass die an der Transaktion beteiligten Banken, Systembetreiber oder SWIFT die Daten ihrerseits zur Weiterverarbeitung oder zur Datensicherung an beauftragte Dritte in weitere Länder übermitteln.
Transaktionen im Zahlungs- und Wertschriftenverkehr SWIFT
Banken und Effektenhändler tauschen im Zahlungs- und Wertschriftenverkehr Informationen und Meldungen aus. Dieser Informationsaustausch erfolgt über das System SWIFT. Um die notwendige Verbindung zwischen allen Banken sicherzustellen und die Transaktionen für die Kunden korrekt abzuwickeln, kann darauf nicht verzichtet werden. Ein anderes Unternehmen, das solche Dienstleistungen weltweit anbieten würde, gibt es derzeit nicht.
Die Datensicherheit wird durch die strengen Sicherheitsstandards von SWIFT gewahrt. Allerdings speichert SWIFT die Daten im Ausland.
Datenschutz im Ausland
Die ins Ausland gelangten Daten, sind dort nicht mehr vom schweizerischen Recht geschützt, sondern unterliegen den Bestimmungen der jeweiligen ausländischen Rechtsordnung. Ausländische Gesetze und behördliche Anordnungen können die Weitergabe dieser Daten an Behörden oder an Dritte verlangen.
Weitergehende Informationen
Zusätzliche Informationen erhalten Sie auch unter: www.finma.ch oder www.swissbanking.org.
